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Der Expertentipp zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Demenz

KrankenhausAuch wenn niemand gerne daran denkt, kann es jeden treffen: Plötzlich ist man durch Krankheit, Unfall oder im Alter durch Demenz unfähig, seinen eigenen Willen eigenverantwortlich zu artikulieren. Aber gerade in solchen Notsituationen gilt es, existenzielle Fragen zu beantworten. Will man um jeden Preis behandelt werden? Will man hilflos an Schläuchen hängen, ohne Aussicht auf Heilung oder Bewusstsein?

Mit einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, ob und wie man im Falle eines Falles behandelt werden will.
Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen

Wolfgang Putz, Rechtsanwalt aus München: „Vorsorgen kann man, indem man einer Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht erteilt. Diese Person muss dann mit den Ärzten Entscheidungen über die Behandlung unter strikter Beachtung des Willens des Patienten treffen. Durch eine Patientenverfügung kann dieser Wille klar dokumentiert werden.“ Zum 1. September 2009 hat der Staat in einem eigenen Gesetz solche Patientenverfügungen geregelt. Unter www.bmj.bund.de gibt das Bundesjustizministerium alle Informationen dazu.

Zahl der Demenzkranken verdoppelt sich

Eine Demenz ist die mit großem Abstand häufigste Ursache dafür, dass Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln können. Die Zahl der an Demenz Erkrankten wird in Deutschland nach einer Studie des Kieler Fritz-Beske-Instituts bis zum Jahr 2050 auf 2,2 Millionen anwachsen, 2007 waren es erst 1,1 Millionen Betroffene. In diesen Fällen kommen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen oft in große finanzielle Nöte. Viele Kranke werden nicht in eine Pflegestufe für körperlich Pflegebedürftige eingestuft und erhalten damit nur geringe Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Die finanzielle Last der Pflege lindern

Mit einer privaten Zusatzpolice kann man die finanziellen Folgen einer Demenzerkrankung zumindest lindern. Dieter Sprott von den Ergo Direkt Versicherungen: „Aus unserem Hause gibt es jetzt eine Demenzgeld-Versicherung. Sie tritt ein, sobald ein Facharzt bei dem Versicherten eine mindestens mittelschwere Demenz festgestellt hat.“ Die Leistung wird lebenslang gezahlt, der Versicherte oder die Angehörigen können frei entscheiden, wofür sie das Geld ausgeben.


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One Response to Der Expertentipp zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Demenz

  1. Gisela sagt:

    Ich finde es auch unheimlich wichtig, sich auch schon in jungen Jahren mit dem Thema Patientenverfügung zu beschäftigen. Mein Lebenspartner ist vor einem Jahr an Demenz erkrankt. Glücklicherweise haben wir shcon vor einiger Zeit eine solche Verfügung veranlasst und nun weiss ich über die Wünsche meines Partners bescheid. Außerdem sollte man zum Thema Demenz auch immer die Thematik Pflegestufe 1 erwähnen. Wir haben uns im Internet erkundigt, wie viel Pflegegeld uns zusteht und was es sonst noch zu beachten gilt.

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