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Christbaum-Brand und Querschläger an Silvester: Der Versicherungsschutz für alle Fälle

Weihnachtsbaum KerzenDie Weihnachtsfeiertage sollen fröhlich und besinnlich sein. Dazu trägt vor allem Kerzenschein auf Adventskränzen und Christbäumen bei. Doch aus dem Strahlen dieser Lichtquellen kann ganz schnell ein heller Feuerschein werden, wenn sich der Adventskranz entzündet oder der Tannenbaum umfällt und die Kerzen die Wohnungseinrichtung in Brand setzen. Tatsächlich registrieren die deutschen Versicherungsunternehmen in den vier Wochen vor Weihnachten und rund um das Fest jedes Jahr Tausende an Schadenfällen. Der nächste „Brennpunkt“ folgt wenige Tage später, wenn Jung und Alt den Jahreswechsel mit Feuerwerk feiern.

An Weihnachten vom kleinen Feuer zum großen Stubenbrand

„Durch Zugluft oder unsachgemäße Löschversuche kann sich ein kleines Feuer rasch zu einem großen Stubenbrand ausbreiten“, weiß Herbert Groh, Leiter Sachschaden beim Versicherer AXA. Groh weist auch auf die erhöhte Brandgefahr während des weihnachtlichen Treibens in der Küche hin. Ein vergessenes Geschirrtuch auf der Herdplatte kann schnell die Weihnachtsfreude verderben. Besonders gefährlich ist überhitztes Fett: Löscht man mit Wasser, kommt es zur Explosion. Hohe Sachschäden bereiten auch vielen beschwingten Silvesterparties ein unschönes Ende. So mancher fehlgeleitete Feuerwerkskörper verursacht Brandschäden. Küchen- oder Wohnungsbrände an Weihnachten und Silvester können immense finanzielle Schäden nach sich ziehen. Insbesondere, wenn auch benachbarte Wohnungen zu Schaden gekommen sind oder Löschwasser schwerwiegende Schäden im Haus verursacht hat. Der Verursacher steht dann vor hohen Kosten – für Renovierungsarbeiten im gesamten Haus oder eine eigene neue Inneneinrichtung.

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Der richtige Versicherungsschutz für ein sorgenfreies Jahr

Damit das neue Jahr nicht mit einem bösen Erwachen beginnt, ist ein umfassender Versicherungsschutz ratsam. Im Schadenfall sind etwa mit einer Wohngebäude- und einer Hausratversicherung die finanziellen Folgen von Festtagsunglücken und anderen Missgeschicken während des gesamten Jahres abgedeckt. Für Brandschäden am Haus – zum Beispiel an Fassade, Dach oder Balkon – kommt in der Regel die Wohngebäudeversicherung auf. Auch Schäden, die durch typische Silvesterstreiche mit Knallkörpern entstehen, etwa beschädigte Briefkästen und Mülltonnen, sind mit der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. „Diese vermeintlich harmlosen Mutproben sind Sachbeschädigung und sollten bei der Polizei angezeigt werden“, betont Herbert Groh. Passiert trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Unglück durch einen brennenden Adventskranz oder Weihnachtsbaum, springt die Hausratversicherung ein und ersetzt zerstörte Einrichtungs- und Haushaltsgegenstände wie Möbel oder Gardinen.

Sicherheitstipp zu Weihnachten

Mit einigen Vorsichtsmaßnahmen lassen sich Feiertagsunglücke vermeiden:

Christbäume, Adventskränze und Weihnachtsgestecke sollten stets auf feuerfesten Unterlagen stehen. Ist das Tannengrün durch Heizungsluft trocken geworden, sollten keine Kerzen mehr angezündet werden. Auf Nummer sicher geht, wer den Weihnachtsbaum mit elektrischen Kerzen statt mit offenem Feuer schmückt. Diese Vorsichtsmaßnahme ist ganz besonders wichtig, wenn kleine Kinder oder Haustiere in der Nähe sind. Viele wollen dennoch nicht auf das stimmungsvolle Licht verzichten, das offenes Feuer verbreiten kann. Dann sollten aber Löschmittel wie beispielsweise ein Feuerlöscher, eine Löschdecke oder ein Eimer Wasser griffbereit stehen.

– In den ersten Stunden des neuen Jahres gehen viele Menschen Gefahren ein, denen sie an den restlichen 364 Tagen des Jahres tunlichst aus dem Weg gehen würden. Auch in der Silvesternacht sollten die Feiernden deshalb alles vermeiden, was Personen und Gegenstände bedrohen könnte. Feuerwerkskörper dürfen also niemals in unmittelbarer Nähe von Gebäuden und Kraftfahrzeugen gezündet werden, Raketen müssen immer von einer standsicheren Abschussrampe starten und dürfen sich niemals auf Menschen richten. Wer alkoholisiert ist, sollte die Finger von Feuerwerkskörpern lassen! Blindgänger dürfen niemals ein zweites Mal entzündet werden. Fehlgeleitete Raketen können schlimmstenfalls im Haus landen. Deshalb sollten die Fenster während des Silvesterfeuerwerks geschlossen bleiben.
Foto: djd/AXA

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